Die Wahl des Geschlechts von Retortenbabys aus nicht-therapeutischen Gründen ist in der spanischen Gesetzgebung nicht erlaubt
Die klassische Frage an eine schwangere Frau, ob es denn ein Junge oder ein Mädchen ist, wird in Spanien immer noch häufig gestellt.
Bevor man mit der Behandlung einer künstlichen Befruchtung beginnt, ziehen manche Paare in Erwägung, das Geschlecht des Babys auszuwählen; manche haben lieber einen Jungen, andere wiederum ziehen ein Mädchen vor. In den meisten Fällen liegen dafür persönliche Gründe vor, also keine therapeutische Notwendigkeit.
Vor diesem Hintergrund lässt die spanische Gesetzgebung – wie auch die Mehrzahl der europäischen Länder – keine Zweifel offen: die Wahl des Geschlechts des Babys aus sogenannten “sozialen” Gründen ist nicht nur verboten, sondern wird sogar als “besonders schwere Straftat“ verfolgt.
Mit dem Geschlechtschromosom einhergehende Krankheiten
Bestimmte Erbkrankheiten werden von den Eltern auf die Kinder durch die Gene übertragen, die das, für das Geschlecht des Babys bestimmende Geschlechtschromosom bilden. Dies ist bei schweren Krankheiten der Fall, wie z. B. beim Fragilen-X-Syndrom, der Hämophilie oder der Muskeldystrophie des Typs Duchenne.
Um zu verhindern, dass Babys mit geschlechtsgebundenen Erbkrankheiten geboren werden, wurden bis vor ein paar Jahren die in die Gebärmutter der Frau implantierten Embryonen nach dem Geschlechtschromosom selektiert. So wurden z. B. alle Embryonen mit männlichem Chromosom ausgeschlossen, wenn man wusste, dass die Kinder männlichen Geschlechts eines mit einer Erbkrankheit vorbelasteten Paares dadurch beeinträchtigt werden würden, auch wenn klar war, dass man dadurch vielleicht auch das ein oder andere gesunde Embryo mit ausschloss.
PID – eine revolutionäre Technik
Glücklicherweise hat der Fortschritt auf dem Gebiet der künstlichen Befruchtung in den letzten Jahren eine derartige Präzision erreicht, dass heutzutage keine Embryonen nach dem Geschlechtschromosom mehr ausgeschlossen werden müssen. Dies ist nun möglich durch die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID), mit deren Hilfe man die Zellen eines Embryos analysieren und das durch die Erbkrankheit beeinträchtigte Gen identifizieren kann.
Auf diese Art und Weise werden die gesunden Embryonen unabhängig von ihrem Geschlechtschromosom identifiziert.
“In Spanien darf kein Ärztezentrum das Geschlecht auswählen, um die Gefahr einer Krankheitsübertragung auszuschließen, wenn das für die Krankheit verantwortliche Gen durch fortschrittliche Techniken wie die PID festgestellt werden kann“, versichert Dr. Albert Obradors, verantwortlicher Leiter des Labors in der Klinik Eugin. Die Wahl des Geschlechts zur Vermeidung einer Krankheitsübertragung erfolgt heute nur als allerletzte Möglichkeit und auch nur in Fällen mit selten auftretenden Krankheiten, von denen man nicht das für die Krankheit verantwortliche Gen kennt.
Wird es ein Junge oder ein Mädchen? Viele Mütter werden sich weiterhin bis zur Entbindung diese Frage stellen müssen.