Wie funktioniert das Spenden von Eizellen und Samen in Spanien?

Veröffentlicht: 16 März 2017|Aktualisiert: 30 November 2020|

Auf dem Gebiet der assistierten Reproduktion hat Spanien eine liberalsten und am besten regulierten Gesetzgebungen in ganz Europa. Das vielfältige europäische Panorama bei der Anwendung von assistierten Reproduktionstechniken wird hauptsächlich durch den gesetzlichen Rahmen bestimmt; einige Länder sind sogar vollkommen frei von Regulation.

Das Gesetz 14/2006 über die Assistierte Menschliche Reproduktion erlaubt jeder Frau ab 18 Jahren den Zugang zu diesen Techniken, und zwar unabhängig von ihrem Zivilstand und ihrer sexuellen Orientierung. Folglich können wir auch alleinstehende und lesbische Frauen betreuen, die auf diese Weise ihr Recht auf Mutterschaft ausüben wollen.

Das Spenden von Gameten wird in Spanien durch das Königliche Dekret 412/1996, das Königliche Gesetzesdekret 9/2014 und das Gesetz 14/2006 über Assistierte Reproduktion reguliert.

Der Gesetzgeber bestimmt, dass die Spende freiwillig, anonym und uneigennützig zu erfolgen hat. Der Spendevertrag basiert auf dem Prinzip der Kostenlosigkeit, der Formalität und der Vertraulichkeit. Eine Gegenleistung an die Spenderin oder den Spender für die erlittenen Unannehmlichkeiten ist jedoch vorgesehen und im Gesetz verankert.

Die Verfahren zur Spende von Eizellen oder Samen sind seit 1988 durch die spanische Gesetzgebung geregelt, so dass jederzeit auf die ethischen Aspekte der entsprechenden medizinischen und biologischen Verfahren sowie die Gesundheit von Spender und künftigem Embryo geachtet wird.

Die Gameten werden freiwillig, altruistisch und anonym den Patientinnen, die diese benötigen, gespendet.

  • Spenderinnen von Eizellen müssen zwischen 18 und 35 Jahren alt sein
  • Spender von Samenzellen müssen zwischen 18 und 50 Jahren alt sein.

ALTRUISTISCH: Die Vermarktung von Gameten und Embryonen ist durch die spanische Gesetzgebung ausdrücklich verboten; Eizellen und Sperma dürfen nur dafür verwendet werden, einer Frau mit Kinderwunsch zu helfen. Die Comisión Nacional de Reproducción Humana Asistida (Nationale Kommission für Assistierte Reproduktion), eine Abteilung der Gesundheitsbehörde, die als beratende Instanz zur Weiterentwicklung des Gesetzes gegründet wurde, schlägt vor, dass die Spender lediglich eine finanzielle Entschädigung für die Hingabe und den Zeitaufwand, der für die Spende nötig wurde, erhalten.

ANONYM: Das Gesetz schreibt vor, dass Empfängerin und Spenderin jederzeit anonym bleiben müssen und ihre Identität nicht preisgegeben werden darf. Das bedeutet, dass die Frau die Spender/innen, deren Gameten sie als Spende erhalten hat, nicht kennenlernen kann. Die Spender/innen unterzeichnen einen Vertrag, der besagt, dass sie ihre Gameten einer Frau spenden, die sie benötigt, und keinerlei familiäre Beziehungen zwischen Spenderin und Kind entstehen.

Theoretisch ist die Zahl von Spenden, die von einer Person geleistet werden kann, nicht beschränkt. Es gilt jedoch, dass die Höchstzahl der von einer Spenderin geborenen Kinder (einschließlich deren eigener Kinder) sechs beträgt.

Sowohl Samenspender als auch Eizellenspenderinnen unterziehen sich einer gründlichen medizinischen Untersuchung. Vor einer Eizellenspende werden bei der Spenderin zahlreiche Untersuchungen bezüglich der Funktionstüchtigkeit der Eileiter sowie zum Ausschluss von Infektionskrankheiten und genetischen Problemen durchgeführt:

Eizellenspenderinnen:

  • Blutanalysen: serologische Untersuchungen (Hepatitis B und C, HIV und Syphilis, Röteln), Bestimmung der Blutgruppe, Untersuchung des Karyotyps zum Ausschluss von Chromosomenanomalien, genetische Analyse, um auszuschließen, dass sie Trägerinnen von Mukoviszidose sind, sowie Elektrophorese des Hämoglobins zum Ausschluss einiger erblicher Anämien.
  • Gynäkologische Untersuchungen: Zytologie, Infektionsdiagnostik in Bezug auf Gonokokken und Chlamydien, gynäkologischer Ultraschall.
  • Persönliches Gespräch mit einem Arzt, um den Ausschluss genetischer Krankheiten bei der Spenderin und deren Familie zu bestätigen, und mit einem Psychologen, um die geistige Gesundheit der Spenderin zu beurteilen. Das Team der medizinischen Assistentinnen erklärt der Spenderin dann den Behandlungsablauf.

Samenspender:

  • Blutanalysen: serologische Untersuchungen (Hepatitis B und C, Syphilis, Chlamydien und Cytomegalovirus), Bestimmung der Blutgruppe, Untersuchung des Karyotyps zum Ausschluss von Chromosomenanomalien, Untersuchung auf Mukoviszidose.
  • Sechs Monate nach dem Einfrieren der Probe muss der Spender die serologischen Untersuchungen zur Bestätigung der negativen Ergebnisse wiederholen. So wird sicher gestellt, dass keine latente Infektion zum Zeitpunkt der Spende bestand.
  • Untersuchungen der Proben: Spermiogramm (komplette Untersuchung der Eigenschaften des Sperma bezüglich Beweglichkeit, Konzentration und Form).
  • Persönliches Gespräch mit dem Arzt, um den Ausschluss genetischer Krankheiten beim Spender und dessen Familie zu bestätigen, und mit einem Psychologen, um die geistige Gesundheit des Spenders zu beurteilen.

Eizellenspenderinnen:

Die Klinik Eugin verfügt über ein eigenes Programm für Eizellenspenden

Several visits, prior to the donation cycle: the donor receives detailed information about the donation (finality, legal aspects, tests to be carried out, ovarian stimulation, side effects, obtaining the eggs, type of anaesthesia to be used).

  • Several visits, prior to the donation cycle: the donor receives detailed information about the donation (finality, legal aspects, tests to be carried out, ovarian stimulation, side effects, obtaining the eggs, type of anaesthesia to be used)..
  • Stimulationsphase: Die Stimulation erfolgt durch tägliche, subkutane Injektionen. Die Behandlungsdauer variiert in Abhängigkeit von der Stimulation und beträgt durchschnittlich zehn Tage.
  • Follikelpunktion: Die transvaginale Follikelpunktion wird ultraschallgeleitet durchgeführt und dauert ungefähr 15-20 Minuten. Die Spenderin befindet sich in tiefer Sedierung und ruht sich anschließend noch eineinhalb bis zwei Stunden in der Klinik aus.
    Kontrolluntersuchung nach der Punktion: Nach der Kontrolluntersuchung wird die Spenderin, wenn es ihr gut geht, mit postoperativen Anweisungen nach Hause entlassen. Nach 12 Stunden setzt sich die Klinik mit ihr in Verbindung, um sicher zu gehen, dass alles in Ordnung ist. Darüber hinaus steht ihr rund um die Uhr eine telefonische Betreuung zur Verfügung.

Anschließend wird ein Termin zur Nachuntersuchung vereinbart.

Samenspender:

Die Klinik Eugin greift auf eine der Samenbanken in Barcelona zurück, wenn Sie Samenspenden für eine spezifische Behandlung benötigt.

Die Spender müssen sich keiner bestimmten Behandlung unterziehen. Vor der Samenspende ist 3-5 Tage lang sexuelle Enthaltsamkeit geboten.

Im Allgemeinen hat eine gesunde Frau bei der Geburt etwa 400.000 Eizellen (unreife Formen der späteren reifen Eizellen) in den Eierstöcken.

Nur 400 davon reifen im Laufe des Lebens der Frau heran. Diese Zahl entspricht den Ovulationszyklen während der fruchtbaren Jahre der Frau (13 bis 45 Jahre).

Die restlichen Eizellen reifen nicht heran und werden daher normalerweise nicht von der Frau verwendet: Die Stimulation der Eierstöcke, die während eines Prozesses der Eizellspende durchgeführt wird, ermöglicht einfach nur eine Verwendung der ungenutzten Eizellen.

In der Klinik Eugin wird die Behandlung der Spenderinnen mit einer leichten Stimulation bei niedrigen Dosen durchgeführt, um zu vermeiden, dass wir eine zu hohe Anzahl von Eizellen erhalten. Bei der Gewinnung der Eizellen achten wir in erster Linie auf Qualität, nicht auf Quantität. Zudem werden so eventuelle Nebenwirkungen, wie z. B. Blähungen, Flüssigkeitsansammlungen oder Bauchschmerzen, auf ein Minimum reduziert.

Nach der Follikelpunktion erfolgt der Eisprung der Spenderin wieder ganz normal und sie kann auch Kinder bekommen. Viele Spenderinnen, die an unserem Spendenprogramm Eudon teilgenommen haben, wurden später selbst Mutter. Viele von ihnen haben auch nach der Geburt ihres Kindes wieder Eizellen gespendet.

Wenn Sie sich einer assistierten Reproduktionsbehandlung unterziehen möchten, werden wir Ihren Fall zunächst in einem Erstgespräch erörtern. Falls Sie eine Gametenspende benötigen, werden alle Prozesse wie bereits erwähnt mit der größten Sorgfalt durchgeführt. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass das Spenden von Eizellen und Samen vertraulich zu erfolgen hat. Bei der Wahl der Spenderzellen werden die phänotypischen und immunologischen Eigenschaften von Spenderin oder Spender sowie der Empfängerin soweit es geht berücksichtigt. Die Empfängerinnen von Eizellen oder Samen müssen aber bei der Anwendung der Reproduktionstechniken berücksichtigen, dass die Wahl der Spenderinnen oder Spender dem Reproduktionszentrum vorbehalten ist. Der Gesetzgeber erlaubt der Empfängerin der Gameten nicht die Wahl der Spenderin oder des Spenders.

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